Datenschutzbeauftragter, Datenschutzberater  
(R.Pfabe)
Kurzbeschreibung
Er berät die Unternehmensleitung sowie die Fachabteilungen, 
die mit personenbezogenen 
Daten umgehen, im Hinblick auf den Datenschutz und überwacht die Einhaltung der 
bestehenden 
datenschutzrechtlichen Vorgaben beim Verantwortlichem bzw. Auftragsverarbeiter
(Dritter der Daten verarbeitet).
Hierdurch leistet er einen wichtigen Beitrag zum Persönlichkeitsrechtsschutz und 
hilft zugleich 
Unternehmensrisiken zu reduzieren, welche sich vor dem Hintergrund der immensen 
Bußgeld-
androhungen der DS-GVO in neuem Maße ergeben.
Der Datenschutzberater kann dem Verantwortlichen die 
Arbeit zur Umsetzung der DS-GVO 
abnehmen und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen vorschlagen sowie die 
dazugehörige 
Dokumentation übernehmen. Er ist nicht Weisungsberechtigt.
Der Datenschutzberater ist zur Loyalität gegenüber dem 
Unternehmen verpflichtet. Er hat jährlich 
eine Einschätzung zur Einhaltung der DS-GVO für die Unternehmensleitung zu 
erstellen.
Diese jährliche Einschätzung ist zu dokumentieren und kann natürlich bei einer 
Kontrolle durch die 
Behörde zur Einsicht verlangt werden.
Der Datenschutzbeauftragte ist die Schnittstelle zwischen 
dem Unternehmen und den Betroffenen, 
sowie zur Behörde.