Datenschutzbeauftragter, Datenschutzberater  (R.Pfabe)
Kurzbeschreibung

Er berät die Unternehmensleitung sowie die Fachabteilungen, die mit personenbezogenen
Daten umgehen, im Hinblick auf den Datenschutz und überwacht die Einhaltung der bestehenden
datenschutzrechtlichen Vorgaben beim Verantwortlichem bzw. Auftragsverarbeiter
(Dritter der Daten verarbeitet).
Hierdurch leistet er einen wichtigen Beitrag zum Persönlichkeitsrechtsschutz und hilft zugleich
Unternehmensrisiken zu reduzieren, welche sich vor dem Hintergrund der immensen Bußgeld-
androhungen der DS-GVO in neuem Maße ergeben.

Der Datenschutzberater kann dem Verantwortlichen die Arbeit zur Umsetzung der DS-GVO
abnehmen und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen vorschlagen sowie die dazugehörige
Dokumentation übernehmen. Er ist nicht Weisungsberechtigt.

Der Datenschutzberater ist zur Loyalität gegenüber dem Unternehmen verpflichtet. Er hat jährlich
eine Einschätzung zur Einhaltung der DS-GVO für die Unternehmensleitung zu erstellen.
Diese jährliche Einschätzung ist zu dokumentieren und kann natürlich bei einer Kontrolle durch die
Behörde zur Einsicht verlangt werden.

Der Datenschutzbeauftragte ist die Schnittstelle zwischen dem Unternehmen und den Betroffenen,
sowie zur Behörde.